Stiften kann Lebensziele verwirklichen
Niemand lebt für sich allein. Wir sind auch für unsere Mitmenschen verantwortlich. Sie können hilfsbedürftig sein im materiellen, sozialen oder im Bildungsbereich. Die Stiftung schafft die Möglichkeit, dauerhaft wirksam zu helfen.
Der Staat fördert großzügig Zustiftungen und Spenden
Neben den allgemeinen Abzugsbeträgen für Spenden können Zustiftungen bis zu 1 Mio. € pro Person, bis zu zehn Jahre verteilt, als Sonderausgaben abgezogen werden.
Die Erbschaftsteuer entfällt, wenn das Erbe oder ein Teil des Erbes binnen zwei Jahren auf eine Stiftung übertragen wird. Erbschaftsteuerfrei bleiben auch alle testamentarischen Zuwendungen zugunsten einer Stiftung.
Konto für Zustiftungen und Spenden
Sparkasse Gelsenkirchen
IBAN: DE 17 4205 0001 0160 1062 06
BIC: WELADED1GEK